Schulbegleitung

Zusammen Stark für Ihr Kind

Sie heißen Teilhabeassistenten/Teilhabeassistentinnen, Schulbegleiter*innen, Schulassistent*innen, Integrationshelfer*innen (kurz I-Hilfe), Inklusionsassistenten/Inklusionsassistentinnen oder Individualbegleiter*innen – und sind im Alltag vieler Schulen mittlerweile fester Bestandteil. Denn durch ihren Einsatz ist der Schulbesuch für viele Kinder und Jugendliche mit körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen überhaupt erst möglich. Die rechtliche Grundlage einer Schulbegleitung ergibt sich aus den § 112 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit §75 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX und § 35a SGB VIII. Um eine Schulbegleitung beantragen zu können, muss eine der in den jeweiligen Normen benannten Voraussetzungen erfüllt sein, diese können seelischer, körperlicher oder geistiger Natur sein.

Für wen ist Schulbegleitung?

Schulbegleiter*innen unterstützen junge Menschen mit seelischer, sozial-emotionaler, geistiger und körperlicher Beeinträchtigung während Ihres Schulalltags. Ganz konkret zählen hierzu z. B. Kinder und Jugendliche mit folgenden individuellen Bedürfnissen:

Was leisten Wir in der Schulbegleitung?

Ein Schulbegleiter/eine Schulbegleiterin soll Schüler*innen Inklusion ermöglichen.

Schulbegleitung für Ihr Kind in Ihrer Stadt

Unser Träger entwickelt sich kontinuierlich weiter, um Ihnen und Ihrem Kind kompromisslos die bestmögliche Unterstützung durch Schulbegleitung, Studienassistenz und sonderpädagogische Lernhilfe zu bieten.

Wir sind derzeit an Schulen und Hochschulen in Bad Homburg – Hochtaunuskreis, Frankfurt am Main, Main-Taunus-Kreis, Offenbach am Main und der Landeshauptstadt Hessens Wiesbaden tätig und freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir in Kürze neue Standorte eröffnen werden. Unser Ziel ist es, noch mehr Schüler*innen sowie Studenten und Studentinnen in ganz Deutschland auf ihrem Bildungsweg zur Seite zu stehen. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Fachwissen wollen wir dazu beitragen, dass Sie oder Ihr Kind Ihre individuellen Fähigkeiten entfalten können.

Wir sind stolz darauf, uns als verlässlichen Partner im Bereich der Schulbegleitung, Studienassistenz und sonderpädagogischen Lernhilfe etabliert zu haben und freuen uns darauf, auch an neuen Standorten für Sie da zu sein.

Sozial­pädagogische Lernhilfe

Die Sozialpädagogische Lernhilfe (SPLH) ist eine Hilfe zur Erziehung nach § 27 (3) des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

Durch Belastungen im Alltag oder in der Familie kann Ihr Kind in der schulischen und sozialen Entwicklung gefährdet werden. In der Schule äußert sich dies häufig durch verschiedenste Verhaltensauffälligkeiten oder Lernschwierigkeiten. Die sonderpädagogische Lernhilfe unterstützt, dass das Kind selbstständig und selbstbestimmt wieder in die Klasse integriert und das Klassenziel erreicht werden kann. Der Fokus der Lernhilfe liegt nicht auf dem Üben und Vertiefen von Unterrichtsstoff, sondern darauf Lernhemmnisse zu erkennen und Spaß am selbstständigen Lernen zu entwickeln. Das heißt Ihr Kind wird individuell unterstützt – so wie es die eigene Persönlichkeit, die individuellen Fähigkeiten, Bedürfnisse und Lebensumstände erfordern. Ebenso können soziale Aspekte in Form von Kompetenztraining und freizeitpädagogischen Angeboten in die Lernhilfe einfließen, beispielsweise ist es von Relevanz Kinder in der Entwicklung eines positiven Selbstbildes und einer gesunden Ich-Stärke zu unterstützen.

FAQ

Sollten Sie weitere Fragen haben oder Hilfe benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Verfügung und helfen Ihnen gerne weiter.

Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung dabei unterstützt, sich in die Gesellschaft zu integrieren und ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dabei geht es insbesondere um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Bildung und Arbeit. Die Eingliederungshilfe kann in Anspruch genommen werden, wenn eine seelische, körperliche oder geistige Beeinträchtigung vorliegt und dadurch das Wohl der betroffenen Person gefährdet oder bedroht ist. Die Leistungen der Eingliederungshilfe können z.B. in Form von Schulbegleitung, assistierter Ausbildung oder Arbeit, Wohnassistenz, Therapien und Maßnahmen zur Mobilitätserhaltung erbracht werden.

Weitere Informationen zur Eingliederungshilfe finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung oder bei den zuständigen Sozialbehörden.

Die Tätigkeit einer Schulbegleitung besteht darin, jungen Menschen mit einer seelischen, sozial-emotionalen, körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung und solchen, die davon bedroht sind im Rahmen der Eingliederungshilfe zu einer angemessenen Schulbildung zu verhelfen. Ziel der Schulbegleitung ist es die jungen Menschen dahingehend zu fördern, dass sie wieder selbstbewusst und selbstbestimmt ihren Schulalltag gestalten und bewältigen können. Die Anspruchsgrundlagen für eine Schulbegleitung bilden die § 112 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit 75 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX und § 35a SGB VIII.

Lebenspraktischer Bereich

  • Unterstützung eigene Interessen zu vertreten
  • Hilfe zur Selbstständigkeit, Selbstorganisation und Raumwechsel
  • Strukturierung im Schulalltag
  • Hilfestellung und Impulse bei der Umsetzung von Aufgaben
  • Unterstützung bei der Organisation der Arbeitsumgebung

Im Schulunterricht

  • Begleitung und Beratung in Absprache mit Eltern und Lehrkräften
  • Helfen beim Lesen, Schreiben und Rechnen
  • Erarbeiten und Einüben von Strategien zur Stärkung der Konzentration
  • Persönliche Ansprache und Ermutigung

Bei schulischen Veranstaltungen

  • Individuelle Pausenbetreuung des Kindes im Rahmen der Teilhabeassistenz
  • Unterstützung und Betreuung der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften
  • Begleitung von Schulpraktika
  • Betreuung und Versorgung an Wandertagen, Ausflügen und Klassenfahrten

Im sozial-emotionalen Bereich

  • Stärkung der Sozialkompetenzen
  • Erweiterung der sozialen Fähigkeiten
  • Aufzeigen von Stärken, Fähigkeiten und Fertigkeiten
  • Strukturierung des Schulalltags
  • Förderung der Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeitsfokussierung


Sonstiges

  • Interessenvertretung für Schüler*innen
  • Einzelbetreuung gemäß Hilfeplan und in Absprache mit dem Jugendamt nach Anweisung
  • Begleitung auf außerschulische Veranstaltungen

Wir beraten Sie gerne in Ihrer Angelegenheit oder helfen Ihnen bei der Antragsstellung. Ob per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular – unser engagiertes Team ist für Sie da. Hier können Sie Kontakt aufnehmen.

Eine Studienassistenz hilft Studierenden mit Beeinträchtigungen dabei, das Studium zu meistern. Dabei geht es darum die Chancengleichheit im Studium herzustellen. Die Assistenz schreibt also keine Prüfungen oder erspart den Besuch von langweiligen Vorlesungen. Sie soll vielmehr dabei unterstützen die Nachteile auszugleichen, die für Studierende im Studium durch eine Beeinträchtigung entstehen. Wie die Aufgaben aussehen können, ist sehr unterschiedlich und hängt stark vom Studiengang, der Beeinträchtigung und/oder den Fähigkeiten der Assistenzkräfte ab.

Studienassistenz steht allen Studierenden zu, die in ihrem Studium auf personelle Hilfe angewiesen sind. Das sind zum Beispiel:
  • Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung (z.B. blinde Personen, Sehbehinderung)
  • Rollstuhlfahrer*innen
  • Legastheniker*innen
  • Hörgeschädigte und gehörlose Studierende

Inwieweit und ob Ihnen eine Studienassistenz zusteht, klären Sie am besten mit der beauftragenden Person für Studierende mit Beeinträchtigung Ihrer Hochschule ab. Die zuständige Person kann Ihnen auch ggf. weitere Informationen zur Beantragung geben. Gerne können Sie sich auch an unser Team wenden, wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.

Sprechen sie uns an

Wir beraten Sie gerne in Ihrer Angelegenheit oder helfen Ihnen bei der Antragsstellung. Ob per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular – unser engagiertes Team ist für Sie da.