Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung dabei unterstützt, sich in die Gesellschaft zu integrieren und ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dabei geht es insbesondere um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Bildung und Arbeit. Die Eingliederungshilfe kann in Anspruch genommen werden, wenn eine seelische, körperliche oder geistige Beeinträchtigung vorliegt und dadurch das Wohl der betroffenen Person gefährdet oder bedroht ist. Die Leistungen der Eingliederungshilfe können z.B. in Form von Schulbegleitung, assistierter Ausbildung oder Arbeit, Wohnassistenz, Therapien und Maßnahmen zur Mobilitätserhaltung erbracht werden.
Weitere Informationen zur Eingliederungshilfe finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung oder bei den zuständigen Sozialbehörden.