Unsere Leistungen
Wir haben uns auf die Themen Schulbegleitung, Studienassistenz und pädagogische Lernhilfe junger Menschen mit Eingliederungshilfebedarf spezialisiert.
Zusammen Stark für Ihr Kind
Schulbegleitung
Sie heißen Teilhabeassistenten/ Teilhabeassistentinnen, Schulbegleiter*innen, Schulassistent*innen, Integrationshelfer*innen (kurz I-Hilfe), Inklusionsassistenten/ Inklusionsassistentinnen oder Individualbegleiter*innen – und sind im Alltag vieler Schulen mittlerweile fester Bestandteil. Denn durch ihren Einsatz ist der Schulbesuch für viele Kinder und Jugendliche mit körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen überhaupt erst möglich.
Die rechtliche Grundlage einer Schulbegleitung ergibt sich aus den § 112 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit §75 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX und § 35a SGB VIII. Um eine Schulbegleitung beantragen zu können, muss eine der in den jeweiligen Normen benannten Voraussetzungen erfüllt sein, diese können seelischer, körperlicher oder geistiger Natur sein.
Schulbegleiter*innen unterstützen junge Menschen mit seelischer, sozial-emotionaler, geistiger und körperlicher Beeinträchtigung während Ihres Schulalltags. Ganz konkret zählen hierzu z. B. Kinder und Jugendliche mit folgenden individuellen Bedürfnissen:
- Sozial-emotionale Beeinträchtigungen
- Autistische-Spektrums-Störung (ASS)
- Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADS, ADHS)
- Diagnosen wie Sprachstörung, Legasthenie, Dyskalkulie
- Entwicklungsverzögerung
- Körperlich, geistige und sinnliche Beeinträchtigungen
Aufgaben der Schulbegleitung
Ein Schulbegleiter/ eine Schulbegleiterin soll Schüler*innen Inklusion ermöglichen.
Ziel der Schulbegleitung ist es Menschen mit Behinderungen nicht nur eine gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen, sondern ebenfalls die Teilhabe am schulischen Leben außerhalb des Unterrichts.
Zur Beantragung von Schulbegleitung stellen Eltern oder erziehungsberechtigte Personen einen formlosen Antrag auf „Teilhabeassistenz“ oder auf „Schulassistenz“ bei dem zuständigen Jugendamt.
Kostenlose Beratung erhalten
Studienassistenz
Laut § 88 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGB IX hat jeder Mensch mit Beeinträchtigung das Recht auf Zugang zur allgemeinen Hochschulbildung und zum lebenslangen Lernen. Ein Studienassistenz unterstützt Menschen mit Beeinträchtigung im universitären Alltag. Die Studienassistenz sorgt für Chancengleichheit – greift aber nicht aktiv in die akademische Arbeit ein. Diese Beeinträchtigungen können vielfältiger Natur sein.
Wir unterstützen
- Hörgeschädigte und gehörlose Personen
- Sehbeeinträchtigte Menschen (z.B. blinde/ sehbehinderte Personen)
- Rollstuhlfahrer*innen
- Autist*innen
- Legastheniker*innen
Aufgaben der Studienassistenz
Die Aufgaben eines Studienassistenten oder einer Studienassistentin sind so vielfältig wie die Arten der Beeinträchtigungen der Studierenden:
Sollte die gewünschte Hochschule keine ausreichenden Hilfen für einen barrierefreien Hochschulzugang gewähren können, kann bei einem Kostenträger ein Antrag auf Eingliederungshilfe zum Besuch einer Hochschule gestellt werden.
In Hessen muss dieser Antrag bei LWV – Landeswohlfahrtsverband – gestellt werden. Dieser entscheidet über die Genehmigung der beantragten Unterstützung.
Ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Sozialpädagogische Lernhilfe
Die Sozialpädagogische Lernhilfe (SPLH) ist eine Hilfe zur Erziehung nach § 27 (3) des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
- Ist Ihr Kind zwischen 6 und 18 Jahre alt?
- Kommt Ihr Kind in der Schule nicht so gut zurecht?
- Weiß Ihr Kind nicht, wie es gut lernen kann?
- Fühlt sich Ihr Kind durch Mitschüler und Mitschülerinnen schnell genervt?
- Fühlt sich Ihr Kind durch die Erwachsenen in seinem Umkreis unverstanden?
- Ist Ihrem Kind oft langweilig in seiner Freizeit?
Trifft einer dieser Punkte zu?
Dann könnte Ihrem Kind eine sozialpädagogische Lernhilfe helfen!
Durch Belastungen im Alltag oder in der Familie kann Ihr Kind in der schulischen und sozialen Entwicklung gefährdet werden. In der Schule äußert sich dies häufig durch verschiedenste Verhaltensauffälligkeiten oder Lernschwierigkeiten. Die sonderpädagogische Lernhilfe unterstützt, dass das Kind selbstständig und selbstbestimmt wieder in die Klasse integriert und das Klassenziel erreicht werden kann.
Der Fokus der Lernhilfe liegt nicht auf dem Üben und Vertiefen von Unterrichtsstoff, sondern darauf Lernhemmnisse zu erkennen und Spaß am selbstständigen Lernen zu entwickeln. Das heißt Ihr Kind wird individuell unterstützt – so wie es die eigene Persönlichkeit, die individuellen Fähigkeiten, Bedürfnisse und Lebensumstände erfordern. Ebenso können soziale Aspekte in Form von Kompetenztraining und freizeitpädagogischen Angeboten in die Lernhilfe einfließen, beispielsweise ist es von Relevanz Kinder in der Entwicklung eines positiven Selbstbildes und einer gesunden Ich-Stärke zu unterstützen.
Wir helfen Ihnen bei der Antragsstellung
Antragsstellung & Kosten
Wir wissen, dass die Antragsstellung und die Kostenübersicht für Schulbegleitung, Studienassistenz und pädagogische Lernhilfe sehr komplex ist. Wir beraten Sie gerne in Ihrer Angelegenheit oder helfen Ihnen bei der Antragsstellung. Ob per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular – unser engagiertes Team ist für Sie da.
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Zusammen
Stark
In 3 Schritten eine kostenlose Beratung zur Schulbegleitung, Studienassistenz oder sozialpädagogische Lernhilfe erhalten.
1. Schritt
Den ersten Schritt haben Sie bereits geschafft! Willkommen bei „Zusammen Stark“. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Informationen helfen konnten.
2. Schritt
Treten Sie mit uns in Kontakt. Schildern Sie uns Ihr Anliegen sowie alle Fragen rund um das Thema Schulbegleitung, Studienassistenz oder pädagogische Lernhilfe.
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Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen und beraten Sie kostenfrei und unverbindlich.