Unsere Leistungen

Wir haben uns auf die Themen Schulbegleitung, Studienassistenz und pädagogische Lernhilfe junger Menschen mit Eingliederungshilfebedarf spezialisiert.

Schulbegleitung Frankfurt Zusammen Stark Herobild
Schulbegleitung Frankfurt Zusammen Stark Herobild

Zusammen Stark für Ihr Kind

Zusammen leben, lernen und stark sein! Erfahren Sie mehr über unsere Kernkompetenz der Schulbegleitung in Frankfurt und wie wir junge Menschen in unserer Gesellschaft inkludieren. Darüber hinaus wollen wir Ihnen das Thema Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe näher erklären.

Schulbegleitung

Sie heißen Teilhabeassistenten, Schulbegleiter, Schulassistentinnen, Integrationshelferinnen, kurz I-Hilfe, Inklusionsassistenten oder Individualbegleiter – und sind im Alltag vieler Schulen mittlerweile fester Bestandteil. Denn durch ihren Einsatz ist der Schulbesuch für viele Kinder und Jugendliche mit körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen überhaupt erst möglich.

Die rechtliche Grundlage einer Schulbegleitung ergibt sich aus den § 112 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit 75 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX und § 35a SGB VIII. Um eine Schulbegleitung beantragen zu können, muss eine der in den jeweiligen Normen benannten Voraussetzungen erfüllt sein, diese können seelischer, körperlicher oder geistiger Natur sein.

Schulbegleiter und -Schulbegleiterinnen unterstützen kurz gesagt junge Menschen mit seelischer, sozial-emotionaler, geistiger und körperlicher Beeinträchtigung während Ihres Schulalltags. Ganz konkret zählen hierzu z. B. Kinder und Jugendliche mit folgenden individuellen Bedürfnissen:

Aufgaben der Schulbegleitung

Ein Schulbegleiter oder Schulbegleiterin soll SchülerInnen Inklusion ermöglichen.

Ziel der Schulbegleitung ist es, Menschen mit Behinderungen nicht nur eine gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen, sondern auch die Teilhabe am schulischen Leben außerhalb des Unterrichts.

Zur Beantragung von Schulbegleitung, stellen Eltern oder Erziehungsberechtigte einen formlosen Antrag auf „Teilhabeassistenz“ oder auf „Schulassistenz“ bei dem zuständigen Jugendamt.

Kostenlose Beratung erhalten

Studienassistenz

Laut § 88 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGB IX hat jeder Mensch mit Beeinträchtigung das Recht auf Zugang zur allgemeinen Hochschulbildung und zum lebenslangen Lernen. Ein Studienassistenz unterstützt Menschen mit Beeinträchtigung im Uni-Alltag. Die Studienassistenz sorgt für Chancengleichheit – greift aber nicht aktiv in die akademische Arbeit ein. Diese Beeinträchtigungen können vielfältiger Natur sein. 

Wir unterstützen

Aufgaben der Studienassistenz

Die Aufgaben eines Studienassistenten oder einer Studienassistentin sind so vielfältig wie die Arten der Beeinträchtigungen der Studierenden:

Sollte die gewünschte Hochschule keine ausreichenden Hilfen für einen barrierefreien Hochschulzugang gewähren können, kann bei einem Kostenträger ein Antrag auf Eingliederungshilfe zum Besuch einer Hochschule gestellt werden.
In Hessen muss dieser Antrag bei LWV – Landeswohlfahrtsverband – gestellt werden. Dieser entscheidet über die Genehmigung der beantragten Unterstützung.

Ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Sozial­pädagogische Lernhilfe

Die Sozialpädagogische Lernhilfe (SPLH) ist eine Hilfe zur Erziehung nach § 27 (3) des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

Trifft einer dieser Punkte zu?
Dann könnte Ihrem Kind eine sozialpädagogische Lernhilfe helfen

Durch Belastungen im Alltag oder in der Familie kann Ihr Kind in der schulischen und sozialen Entwicklung gefährdet werden. In der Schule äußert sich dies häufig durch verschiedenste Verhaltensauffälligkeiten oder Lernschwierigkeiten. Die sonderpädagogische  Lernhilfe unterstützt, dass das Kind selbstständig und selbstbestimmt wieder in die Klasse integriert und das Klassenziel erreicht werden kann.

Der Fokus der Lernhilfe liegt nicht auf dem Üben und Vertiefen von Unterrichtsstoff, sondern darauf, Lernhemmnisse zu erkennen und Spaß am selbstständigen Lernen zu entwickeln. Das heißt, Ihr Kind wird individuell unterstützt – so wie es die eigene Persönlichkeit, die individuellen Fähigkeiten, Bedürfnisse und Lebensumstände erfordern. Auch soziale Aspekte können in Form von Kompetenztraining und freizeitpädagogischen Angeboten in die Lernhilfe einfließen. So ist es z. B. wichtig, Kinder in der Entwicklung eines positiven Selbstbildes und einer gesunden Ich-Stärke zu unterstützen.

Wir helfen Ihnen bei der Antragsstellung

Antragsstellung & Kosten

Wir wissen, dass die Antragsstellung und die Kostenübersicht für Schulbegleitung, Studienassistenz und pädagogische Lernhilfe sehr komplex ist. Wir beraten Sie gerne in Ihrer Angelegenheit oder helfen Ihnen bei der Antragsstellung. Ob per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular – unser engagiertes Team ist für Sie da.

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Zusammen
Stark

In 3 Schritten eine kostenlose Beratung zur Schulbegleitung, Studienassistenz oder sozialpädagogische Lernhilfe erhalten.

1. Schritt

Den ersten Schritt haben Sie bereits geschafft! Willkommen bei „Zusammen Stark“. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Informationen helfen konnten.

2. Schritt

Treten Sie mit uns in Kontakt. Schildern Sie uns Ihr Anliegen sowie alle Fragen rund um das Thema Schulbegleitung, Studienassistenz oder pädagogische Lernhilfe.

3. Schritt

Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen und beraten Sie kostenfrei und unverbindlich.

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