Zusammen Stark

Ihr Partner für Schulbegleitung, Teilhabeassistenz und Studienassistenz
aus Frankfurt am Main

Unser Ziel ist Inklusion

Inklusion ist ein Ansatz, der von Lebenswelten oder auch Teilsystemen ausgeht (z. B. Familie, Stadtbezirk, Wohnsiedlung, Arbeitsstätte, Schule, Universität usw.), in denen alle Menschen mit oder ohne Behinderung willkommen sind. Dabei sind diese insoweit ausgestattet, dass sich jeder/jede darin mit und ohne Unterstützung zurechtfindet, kommuniziert und interagiert – kurzum sich wohlfühlt.

Unsere Ziele sind Menschen in schwierigen Lebensumständen mit Beeinträchtigungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf bestmöglich zu unterstützen:

Wir – als Teil der Gesellschaft – tragen unseren Beitrag durch die Schul- und Studienassistenz dazu bei, indem wir Ihnen den Besuch einer allgemeinbildenden Schule oder Universität dadurch ermöglichen und Ihnen somit die Möglichkeit und Chance geben ihre persönlichen Ziele im Leben zu erreichen.

Um diese Ziele zu erlangen und betroffene Personen zu fördern, besteht unser Team aus qualifizierten, engagierten und kompetenten Fachkräften.

Themen & Hilfe

Zusammen stark in Zahlen

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Standorte

FAQ

Sollten Sie weitere Fragen haben oder Hilfe benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Verfügung und helfen Ihnen gerne weiter.

Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung dabei unterstützt, sich in die Gesellschaft zu integrieren und ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dabei geht es insbesondere um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Bildung und Arbeit. Die Eingliederungshilfe kann in Anspruch genommen werden, wenn eine seelische, körperliche oder geistige Beeinträchtigung vorliegt und dadurch das Wohl der betroffenen Person gefährdet oder bedroht ist. Die Leistungen der Eingliederungshilfe können z.B. in Form von Schulbegleitung, assistierter Ausbildung oder Arbeit, Wohnassistenz, Therapien und Maßnahmen zur Mobilitätserhaltung erbracht werden.

Weitere Informationen zur Eingliederungshilfe finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung oder bei den zuständigen Sozialbehörden.

Die Tätigkeit einer Schulbegleitung besteht darin, jungen Menschen mit einer seelischen, sozial-emotionalen, körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung und solchen, die davon bedroht sind im Rahmen der Eingliederungshilfe zu einer angemessenen Schulbildung zu verhelfen. Ziel der Schulbegleitung ist es die jungen Menschen dahingehend zu fördern, dass sie wieder selbstbewusst und selbstbestimmt ihren Schulalltag gestalten und bewältigen können. Die Anspruchsgrundlagen für eine Schulbegleitung bilden die § 112 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit 75 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX und § 35a SGB VIII.

Lebenspraktischer Bereich

  • Unterstützung eigene Interessen zu vertreten
  • Hilfe zur Selbstständigkeit, Selbstorganisation und Raumwechsel
  • Strukturierung im Schulalltag
  • Hilfestellung und Impulse bei der Umsetzung von Aufgaben
  • Unterstützung bei der Organisation der Arbeitsumgebung

Im Schulunterricht

  • Begleitung und Beratung in Absprache mit Eltern und Lehrkräften
  • Helfen beim Lesen, Schreiben und Rechnen
  • Erarbeiten und Einüben von Strategien zur Stärkung der Konzentration
  • Persönliche Ansprache und Ermutigung

Bei schulischen Veranstaltungen

  • Individuelle Pausenbetreuung des Kindes im Rahmen der Teilhabeassistenz
  • Unterstützung und Betreuung der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften
  • Begleitung von Schulpraktika
  • Betreuung und Versorgung an Wandertagen, Ausflügen und Klassenfahrten

Im sozial-emotionalen Bereich

  • Stärkung der Sozialkompetenzen
  • Erweiterung der sozialen Fähigkeiten
  • Aufzeigen von Stärken, Fähigkeiten und Fertigkeiten
  • Strukturierung des Schulalltags
  • Förderung der Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeitsfokussierung


Sonstiges

  • Interessenvertretung für Schüler*innen
  • Einzelbetreuung gemäß Hilfeplan und in Absprache mit dem Jugendamt nach Anweisung
  • Begleitung auf außerschulische Veranstaltungen
Wir beraten Sie gerne in Ihrer Angelegenheit oder helfen Ihnen bei der Antragsstellung. Ob per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular – unser engagiertes Team ist für Sie da. Hier können Sie Kontakt aufnehmen.
Eine Studienassistenz hilft Studierenden mit Beeinträchtigungen dabei, das Studium zu meistern. Dabei geht es darum die Chancengleichheit im Studium herzustellen. Die Assistenz schreibt also keine Prüfungen oder erspart den Besuch von langweiligen Vorlesungen. Sie soll vielmehr dabei unterstützen die Nachteile auszugleichen, die für Studierende im Studium durch eine Beeinträchtigung entstehen. Wie die Aufgaben aussehen können, ist sehr unterschiedlich und hängt stark vom Studiengang, der Beeinträchtigung und/oder den Fähigkeiten der Assistenzkräfte ab.
Studienassistenz steht allen Studierenden zu, die in ihrem Studium auf personelle Hilfe angewiesen sind. Das sind zum Beispiel:
  • Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung (z.B. blinde Personen, Sehbehinderung)
  • Rollstuhlfahrer*innen
  • Legastheniker*innen
  • Hörgeschädigte und gehörlose Studierende

Inwieweit und ob Ihnen eine Studienassistenz zusteht, klären Sie am besten mit der beauftragenden Person für Studierende mit Beeinträchtigung Ihrer Hochschule ab. Die zuständige Person kann Ihnen auch ggf. weitere Informationen zur Beantragung geben. Gerne können Sie sich auch an unser Team wenden, wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.

Termin vereinbaren

Für Ihr Kind die passende Schulbegleitung oder Studienassistenz finden! Wir freuen uns mit Ihnen Kontakt aufzunehmen und beraten Sie gerne bei Ihrem Anliegen rund um die Schulbegleitung und Studienassistenz