Studienassistenz steht allen Studierenden zu, die in ihrem Studium auf personelle Hilfe angewiesen sind. Das sind zum Beispiel:
Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung (z.B. blinde Personen, Sehbehinderung)
Rollstuhlfahrer*innen
Legastheniker*innen
Hörgeschädigte und gehörlose Studierende
Inwieweit und ob Ihnen eine Studienassistenz zusteht, klären Sie am besten mit der beauftragenden Person für Studierende mit Beeinträchtigung Ihrer Hochschule ab. Die zuständige Person kann Ihnen auch ggf. weitere Informationen zur Beantragung geben. Gerne können Sie sich auch an unser Team wenden, wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.