Schulbegleitung in Bad Homburg – Hochtaunuskreis
Schulbegleitung in Bad Homburg – Hochtaunuskreis: Unser Standort in Bad Homburg begleitet Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen im Schulalltag, indem wir sie bei verschiedenen Aufgaben wie der Orientierung, Kommunikation und Bewältigung des Unterrichts unterstützen. Unsere Schulbegleiter*innen ermöglichen es Kindern und Jugendlichen mit verschiedenen Behinderungen am Schulbesuch teilzunehmen und fördern ihre Entwicklung durch Ressourcenorientierung und Partizipation.
Dabei ist uns die größtmögliche Selbstständigkeit der Schüler*innen wichtig und wir identifizieren und fördern ihre Selbsthilfepotenziale. Wir arbeiten eng mit unseren Klienten/ Klientinnen, ihren sorgeberechtigten Personen, den Jugend- und Sozialämtern, Schulen und Lehrkräften sowie weiteren Beteiligten zusammen, um unser Leitbild zu erfüllen. Wir streben danach Menschen zu stärken und zu unterstützen, indem wir gemeinsam Wege finden und Zusammen Stark sind.
Leistungsschwerpunkt Schulbegleitung in Bad Homburg:
Wir bieten Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen bei der Selbstversorgung und den täglichen Verrichtungen, wie grundpflegerischen Maßnahmen und der Nutzung von Hilfsmitteln. Wir begleiten sie auch im Schulalltag, z.B. beim Schulweg, bei der Strukturierung des Schulalltags und im Unterricht.
Wir helfen bei der zeitlichen und räumlichen Orientierung sowie bei der Kommunikation und im psychosozialen Bereich. Zudem fördern wir die soziale Integration und unterstützen in Krisensituationen. Wir pflegen einen engen Informationsaustausch mit Erziehungsberechtigten, Lehrpersonal und Therapeuten.
Der Schwerpunkt der Schulbegleitung richtet sich nach den individuellen Bedarfen des Schülers oder der Schülerin. Zusammen mit den zuständigen Sachbearbeitern der Jugend- und Sozialämter werden Hilfepläne bzw. Teilhabepläne entwickelt, die den Bedarfen der Leistungsberechtigten zugrunde liegen und den Rahmen der Hilfe vorgeben.
Weitere Leistungen am Standort Bad Homburg – Hochtaunuskreis
- Sonderpädagogische Lernhilfe
- Studienassistenz
- Teilhabeassistenz nach §35a SGB VIII
- Schulassistenz nach §112 i. V. m. §75 Abs. 2 SGB IX
- Freizeitassistenz §113 i. V. m. §78 SGB IX (voraussichtlich ab September 2024)
- Studienassistenz
Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular.