Sollte die gewünschte Hochschule keine ausreichenden Hilfen für einen barrierefreien Hochschulzugang gewähren können, kann bei einem Kostenträger ein Antrag auf Eingliederungshilfe zum Besuch einer Hochschule gestellt werden. In Hessen muss dieser Antrag bei LWV – Landeswohlfahrtsverband – gestellt werden. Dieser entscheidet über die Genehmigung der beantragten Unterstützung.
Studienbegleitung

Zusammen Stark für Ihre Bildung
Laut § 88 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGB IX hat jeder Mensch mit Beeinträchtigung das Recht auf Zugang zur allgemeinen Hochschulbildung und zum lebenslangen Lernen. Ein Studienbegleitung unterstützt Menschen mit Beeinträchtigung im universitären Alltag. Die Studienbegleitung sorgt für Chancengleichheit – greift aber nicht aktiv in die akademische Arbeit ein. Diese Beeinträchtigungen können vielfältiger Natur sein.
Die Aufgaben eines Studienassistenten oder einer Studienassistentin sind so vielfältig wie die Arten der Beeinträchtigungen der Studierenden:
Aufgaben der Studienassistenz
Eigenorganisation
Unterstützung im universitären Alltag
Teilnahmeunterstützung von Arbeitsgruppen und Praktikum
Unterstützung bei der Kommunikation
Anfertigung von Mitschriften
Sprechen sie uns an
Haben Sie Fragen zur Studienbegleitung oder möchten Sie mehr über unsere Leistungen erfahren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

